Aufgaben des Elternbeirats

Neben den beratendenen Funktionen, die das Kindergartengesetz festschreibt, ist der Elternbeirat in unserer Einrichtung ein wichtiger Partner.

Aktivitäten unseres Elternbeirats

Der Beirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen. Themen sind under anderen die Mitorganisation und Mitarbeit bei Festen und Feiern im Haus für Kinder, Osterbasar, Informationsträger für Meinungen sowie Bedürfnisse und Anliegen der Eltern, die dem Kindergarten bei der Findung von Entscheidungen hilfreich sind.

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Sprachrohr für die gesamte Elternschaft! Dem Elternbeirat obliegt die Organisation und Planung dieser Aufgabengebiete und er ist natürlich auch Ansprechpartner für uns als Haus für Ihr Kind.

Wir wollen Partner in der Erziehung der Kinder sein. Diese Erziehungspartnerschaft dient dem Wohl des Kindes. Unsere Einrichtung unterliegt rechtlich dem „Bayerischen Kinderbildung- und Betreuungsgesetz“ (BayKiBiG). Hierin sind auch die Grundlagen der Zusammenarbeit mit der Elternschaft geregelt.

Auszug aus dem BayKiBiG, 4. Teil, Artikel 14:

Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern

… Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Tageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.

… Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und gehört, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden.

… Die wichtigste Aufgabe des Elternbeirates ist es natürlich, das Personal in seiner Arbeit zu unterstützen.